Ermessenslenkende Weisungen


DekorationDer Geschäftsführer des Job­centers gibt in einer er­messens­lenkenden Weisung Vor­gaben für die per­sön­lichen An­sprech­partner und Fall­manager. Diese Vor­gaben sind not­wendig, um die finan­ziellen Mög­lich­keiten des Job­centers ein­zu­halten.

Derzeit gültige Ermessens­lenkende Wei­sungen zu den Leis­tungen der aktiven Arbeits­för­derung nach § 16 SGB II, finan­zielle Hilfen: Ermessenslenkende Weisung 01/2023
(Stand: 01/2023).

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