Ermessenslenkende Weisungen
Der Geschäftsführer des Jobcenters gibt in einer ermessenslenkenden Weisung Vorgaben für die persönlichen Ansprechpartner und Fallmanager. Diese Vorgaben sind notwendig, um die finanziellen Möglichkeiten des Jobcenters einzuhalten.
Derzeit gültige Ermessenslenkende Weisungen zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach § 16 SGB II
, finanzielle Hilfen: Ermessenslenkende Weisung 01/2023
(Stand: 01/2023).
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