Statistiken des Jobcenter Kreis Plön
Eingliederungsbilanzen
der arge SGB II im Kreis Plön,
ab 2011 des Jobcenter Kreis Plön
Vorbemerkung
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende als Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als weitere und steuerfinanzierte Säule der sozialen Sicherung in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Unter dem Primat des Fördern und Fordern wurden die Vorläufer der existentiellen Sicherungssysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für den Personenkreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu einer Leistung zusammengefasst.
Die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschieht im Kreis Plön partnerschaftlich zwischen der Agentur für Arbeit Kiel einerseits und dem Kreis Plön andererseits im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft, seit 01.01.2011 in einer gemeinsamen Einrichtung, Jobcenter Kreis Plön.
Das Jobcenter wird geleitet von dem Geschäftsführer. Die arbeitsmarktlich-strategische und finanzielle Ausrichtung des Jobcenter wird von der Trägerversammlung beschlossen, die paritätisch durch die Agentur für Arbeit und den Kreis Plön besetzt ist. Grundlage hierfür war der Arge-Vertrag vom 29.10.2004, gültig bis 31.12.2010, seit dem 01.01.2011 ist es der Vertrag über die gemeinsame Einrichtung vom 16.12.2010.
Mit dem 01.01.2005 nahm die Arge offiziell ihre Arbeit auf, ab dem 01.01.2011 wurde die Arge durch die gemeinsame Einrichtung, Jobcenter Kreis Plön, ersetzt.
Für PDF-Dateien gibt es kostenlose und frei verteilbare Software, welche die Darstellung und den Ausdruck von PDF-Dateien auf allen großen Betriebssystemen ermöglicht. Sollten Sie noch nicht über die Software verfügen, können Sie sich zum Beispiel den Acrobat-Reader von der Firma Adobe kostenfrei herunterladen. Alternative PDF-Software ist auf der Webseite von Wikipedia zu finden.
Die PDF-Dateien werden in einem neuen Fenster geöffnet.
Wegfall der Eingliederungsbilanzen seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 ist die gesetzliche Pflicht für Jobcenter zur Erstellung einer Eingliederungsbilanz zum Einsatz und zur Wirkung von Arbeitsmarktpolitik entfallen. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes war die Streichung der für die Eingliederungsbilanz einschlägigen §§ 11 SGB III und 54 SGB II verbunden.