Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Bundesregierung hat zum 01.01.2011 zusätzliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen beschlossen.
Nachfolgende Leistungen sind im SGB II enthalten:
- mehrtägige Klassenfahrten / eintägige Ausflüge der Schulen oder Kindertagesstätten,
- persönlicher Schulbedarf,
- Schülerbeförderungskosten,
- Lernförderung,
- Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Leistungen für Bildung erhalten nur Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten und leistungsberechtigt nach dem SGB II sind.
Für die Lernförderung, die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird eine Bildungskarte in Form einer Scheckkarte ausgegeben.
Um die Leistungen abrechnen zu können ist es erforderlich, dass sich der betreffende Leistungsanbieter über die Webseite www.bildungs-karte.org registriert.
Für die nachfolgenden PDF-Dateien gibt es kostenlose und frei verteilbare Software, welche die Darstellung und den Ausdruck von PDF-Dateien auf allen großen Systemplattformen ermöglicht. Sollten Sie noch nicht über die Software verfügen, können Sie sich zum Beispiel den Acrobat-Reader bei der Firma Adobe kostenfrei herunterladen. Alternative PDF-Software ist auf der Webseite von Wikipedia zu finden.
Die PDF-Dateien werden in einem neuen Fenster geöffnet.
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Vordruck mehrtägige Klassenfahrten, PDF-Datei, (80 kB)
Vordruck Ausflug, PDF-Datei, (80 kB)
Persönlicher Schulbedarf
Der persönliche Schulbedarf steht Schülern zu, wenn diese zum 01.02. oder zum 01.08. eines jeweiligen Jahres die Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II erfüllen. Die Leistung wird ohne Antrag zu den genannten Stichtagen überwiesen.
Schülerbeförderung
Der Schulweg ist nicht zumutbar, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung
- für Schülerinnen bzw. Schüler bis zur Klassenstufe 4 = 2 km
- für Schülerinnen bzw. Schüler ab Klassenstufe 5 = 4 km
überschreitet.
Für behinderte Schülerinnen und Schüler können Ausnahmen zugelassen werden.
Erforderlich sind die Kosten, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach dem kostengünstigsten Tarif anfallen.
Vordruck Schülerbeförderung, PDF-Datei, (100 kB)
Lernförderung
Der Lernförderbedarf ist durch die Lehrkräfte auf dem folgenden Vordruck zu bestätigen.
Vordruck für Lernförderung, PDF-Datei, (100 kB)
Schulbescheinigung Lernförderung, PDF-Datei, (20 kB)
Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Vordruck Zuschuss Mittagsverpflegung, PDF-Datei, (100 kB)
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Auf diese Leistung haben Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch. Die Leistung beträgt monatlich 15,00 Euro für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht), vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und/oder die Teilnahme an Freizeiten.
Vordruck auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, PDF-Datei, (100 kB)
Information für Leistungsanbieter
Klassenfahrten und Ausflüge werden direkt mit der Schule sowie Kita, dem Klassenlehrer oder Betreuer abgerechnet.
Die Abrechnung der Lernförderung, Mittagsverpflegung und sozialkulturelle Teilhabe erfolgen über die digitale Bildungskarte. Zur Abrechnung dieser Leistungen können sich Anbieter online über die Webseite www.bildungs-karte.org registrieren. Um eine Registrierung durchzuführen klicken Sie bitte auf der genannten Webseite das Feld Für den Leistungserbringer
an. Weitergehende Informationen zum Verfahren erhalten Sie über die Webseite oder telefonisch unter zentralen Servicenummer 04522 7646 - 0 (Auswahl 1).