Leistungen für Bildung und Teilhabe


Die Bundes­re­gie­rung hat zum 01.01.2011 zu­sätz­liche Leis­tun­gen zur Bil­dung und Teil­habe am so­zialen und kul­turel­len Le­ben ge­mäß § 28 So­zial­ge­setz­buch II (SGB II) für Kin­der, Ju­gend­liche und junge Er­wach­sene aus Fa­milien mit ge­ringem Ein­kommen be­schlossen.

Nachfolgende Leistungen sind im SGB II enthalten:

  • mehrtägige Klassen­fahr­ten / ein­tägige Aus­flüge der Schulen oder Kinder­tages­stätten,
  • persönlicher Schul­be­darf,
  • Schülerbe­för­derungs­kosten,
  • Lern­förde­rung,
  • Teilnahme an einer ge­mein­schaft­lichen Mittags­ver­pfle­gung,
  • Teilhabe am so­zialen und kul­turel­len Leben in der Ge­mein­schaft.

DekorationDie Leis­tun­gen sind auto­ma­tisch mit dem Grund­an­trag oder einem Weiter­be­willi­gungs­an­trag be­an­tragt. Für mehr­tä­gige Klassen­fahrten, für Schüler­be­förde­rungs­kosten, Lernförde­rung, Mit­tags­ver­pfle­gung so­wie für die Teil­habe am so­zialen und kultu­rellen Leben werden noch weiter­ge­hende An­gaben be­nö­tigt, die sie uns bitte über die dafür vor­ge­sehenen Vor­drucke mit­teilen. Diese Vor­drucke können sie in den Ge­schäfts­stellen des Job­centers er­halten oder sich herunter­laden (An­träge finden sie unten).

Leis­tun­gen für Bil­dung er­hal­ten nur Per­sonen, die das 25. Le­bens­jahr noch nicht voll­en­det haben und keine Aus­bildungs­vergütung er­halten und leis­tungs­be­rech­tigt nach dem SGB II sind.

Für die Lern­förderung, die Teil­nahme an einer ge­meinschaft­lichen Mit­tags­ver­pfle­gung sowie für die Teil­habe am so­zialen und kul­tu­rel­len Leben in der Ge­mein­schaft wird eine Bil­dungs­karte in Form einer Scheck­kar­te aus­ge­ge­ben.

Um die Leis­tungen ab­rechnen zu können ist es er­forder­lich, dass sich der be­treffende Leis­tungs­an­bieter über die Web­seite www.bildungs-karte.org regis­triert.


Für die nach­fol­genden PDF-Da­teien gibt es kosten­lose und frei ver­teil­bare Soft­ware, welche die Dar­stel­lung und den Aus­druck von PDF-Dateien auf allen großen System­platt­formen er­möglicht. Sollten Sie noch nicht über die Soft­ware ver­fügen, können Sie sich zum Bei­spiel den Acrobat-Reader bei der Firma Adobe kosten­frei herunter­laden. Al­ter­na­tive PDF-Soft­ware ist auf der Web­seite von Wikipedia zu fin­den.

Die PDF-Da­teien werden in einem neuen Fens­ter geöffnet.


Schulaus­flüge und mehr­tägige Klassen­fahrten

DekorationDiese Leis­tungen stehen Schüle­rinnen und Schülern zu, die eine all­ge­mein- oder be­rufs­bildende Schule be­suchen so­wie Kin­dern, die eine Kin­der­tages­ein­rich­tung be­suchen. Auf dem Vor­druck ist der Aus­flug von der Schule bzw. der Kin­der­tages­ein­rich­tung zu be­stäti­gen.

Vor­druck mehr­tägige Klassen­fahr­ten, PDF-Datei, (80 kB)

Vor­druck Aus­flug, PDF-Datei, (80 kB)


Persönlicher Schul­bedarf

Der per­sönliche Schul­bedarf steht Schü­lern zu, wenn diese zum 01.02. oder zum 01.08. eines je­wei­ligen Jahres die An­spruchs­vor­aus­set­zungen nach dem SGB II er­füllen. Die Leis­tung wird ohne An­trag zu den ge­nann­ten Stich­tagen über­wiesen.


Schülerbeförderung

DekorationFür Schüle­rinnen und Schüler, die eine all­gemein- oder berufs­bildende Schule be­suchen, werden die er­forder­lichen tat­säch­lichen Schüler­be­förderungs­kosten über­nommen, die für den Be­such der nächst­ge­le­genen Schule des ge­wähl­ten Bil­dungs­gangs auf Schü­ler­be­förde­rung an­ge­wiesen sind, weil der Schul­weg nicht zu­mut­bar auf an­dere Weise zu­rück­ge­legt werden kann.

Der Schul­weg ist nicht zu­mut­bar, wenn der Schul­weg in der ein­fachen Ent­fer­nung

  • für Schüle­rinnen bzw. Schüler bis zur Klassen­stufe 4 = 2 km
  • für Schüle­rinnen bzw. Schüler ab Klassen­stufe 5 = 4 km

über­schrei­tet.

Für be­hinder­te Schüle­rinnen und Schüler können Aus­nahmen zu­ge­lassen werden.

Er­forder­lich sind die Kosten, die bei der Be­nut­zung öffent­licher Ver­kehrs­mit­tel nach dem kosten­güns­tigs­ten Tarif an­fallen.

Vordruck Schüler­be­förde­rung, PDF-Datei, (100 kB)

Dekoration


Lern­förde­rung

DekorationDie Lernför­de­rung steht Schü­le­rinnen und Schü­lern zu, die eine all­ge­mein- oder be­rufs­bilden­de Schule be­suchen und nach Ein­schät­zung ihrer Lehrer/­innen Unter­stüt­zung in der Schule be­nö­ti­gen. Die schu­lischen An­ge­bo­te haben Vor­rang vor der Lern­för­de­rung.

Der Lernförder­bedarf ist durch die Lehr­kräf­te auf dem fol­gen­den Vor­druck zu be­stä­tigen.

Vor­druck für Lern­för­de­rung, PDF-Datei, (100 kB)

Schul­be­schei­ni­gung Lern­för­de­rung, PDF-Datei, (20 kB)


Tei­lnahme an der ge­mein­schaft­lichen Mittags­verpflegung

DekorationEin Zuschuss zum Mittag­essen steht Schüle­rinnen und Schülern zu, die eine allgemein- oder berufs­bildende Schule be­suchen so­wie Kin­dern, die eine Kinder­tages­ein­rich­tung be­suchen oder für die Kinder­tages­pflege ge­leis­tet wird. Die Mit­tags­ver­pfle­gung muss in schu­lischer Ver­ant­wor­tung aus­ge­ge­ben werden. Dies gilt ent­sprech­end für Kinder­tages­ein­rich­tungen oder der Kin­der­tages­pflege.

Vor­druck Zu­schuss Mit­tags­ver­pfle­gung, PDF-Datei, (100 kB)


Tei­lhabe am so­zia­len und kul­turel­len Leben in der Gemein­schaft

Auf diese Leis­tung haben Leis­tungs­be­rech­tigte bis zur Voll­en­dung des 18. Lebens­jahres An­spruch. Die Leis­tung be­trägt monat­lich 15,00 Euro für Mit­glieds­bei­träge in den Be­reichen Sport, Spiel, Kul­tur und Ge­sel­lig­keit, Unter­richt in künst­le­rischen Fächern (zum Bei­spiel Musik­unter­richt), ver­gleich­bare an­ge­leitete Aktivi­täten der kul­tu­rellen Bil­dung und/oder die Teil­nahme an Frei­zei­ten.

Vor­druck auf Teil­habe am so­zia­len und kul­turel­len Leben, PDF-Datei, (100 kB)


Information für Leis­tungs­an­bie­ter

Klassen­fahrten und Aus­flü­ge wer­den di­rekt mit der Schule sowie Ki­ta, dem Klassen­leh­rer oder Be­treuer ab­ge­rech­net.

Die Ab­rech­nung der Lern­för­derung, Mit­tags­ver­pfle­gung und so­zial­kul­tu­relle Teil­habe er­fol­gen über die digi­tale Bil­dungs­karte. Zur Ab­rech­nung die­ser Leis­tungen können sich An­bieter on­line über die Web­sei­te www.bildungs-karte.org re­gis­trieren. Um eine Re­gis­trie­rung durch­zu­führen klicken Sie bitte auf der ge­nann­ten Web­seite das Feld Für den Leis­tungs­er­bringer an. Weiter­ge­hende In­forma­tionen zum Ver­fah­ren er­hal­ten Sie über die Web­seite oder tele­fo­nisch unter zen­tra­len Service­nummer 04522 7646 - 0 (Auswahl 1).

Die Service­nummer der Leis­tungs­stelle ist er­reich­bar:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwochs ist die Leistungsstelle telefonisch nicht zu erreichen