Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Bundesregierung hat zum 01.01.2011 zusätzliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen beschlossen.
Nachfolgende Leistungen sind im SGB II enthalten:
- mehrtägige Klassenfahrten / eintägige Ausflüge der Schulen oder Kindertagesstätten,
- persönlicher Schulbedarf,
- Schülerbeförderungskosten,
- Lernförderung,
- Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Die Leistungen sind automatisch mit dem Grundantrag oder einem Weiterbewilligungsantrag beantragt. Für mehrtägige Klassenfahrten, für Schülerbeförderungskosten, Lernförderung, Mittagsverpflegung sowie für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden noch weitergehende Angaben benötigt, die sie uns bitte über die dafür vorgesehenen Vordrucke mitteilen. Diese Vordrucke können sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters erhalten oder sich herunterladen (Anträge finden sie unten).
Leistungen für Bildung erhalten nur Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten und leistungsberechtigt nach dem SGB II sind.
Für die Lernförderung, die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird eine Bildungskarte in Form einer Scheckkarte ausgegeben.
Um die Leistungen abrechnen zu können ist es erforderlich, dass sich der betreffende Leistungsanbieter über die Webseite www.bildungs-karte.org registriert.
Für die nachfolgenden PDF-Dateien gibt es kostenlose und frei verteilbare Software, welche die Darstellung und den Ausdruck von PDF-Dateien auf allen großen Systemplattformen ermöglicht. Sollten Sie noch nicht über die Software verfügen, können Sie sich zum Beispiel den Acrobat-Reader bei der Firma Adobe kostenfrei herunterladen. Alternative PDF-Software ist auf der Webseite von Wikipedia zu finden.
Die PDF-Dateien werden in einem neuen Fenster geöffnet.
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Diese Leistungen stehen Schülerinnen und Schülern zu, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen sowie Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Auf dem Vordruck ist der Ausflug von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung zu bestätigen.
Vordruck mehrtägige Klassenfahrten, PDF-Datei, (80 kB)
Vordruck Ausflug, PDF-Datei, (80 kB)
Persönlicher Schulbedarf
Der persönliche Schulbedarf steht Schülern zu, wenn diese zum 01.02. oder zum 01.08. eines jeweiligen Jahres die Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II erfüllen. Die Leistung wird ohne Antrag zu den genannten Stichtagen überwiesen.
Schülerbeförderung
Für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, werden die erforderlichen tatsächlichen Schülerbeförderungskosten übernommen, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, weil der Schulweg nicht zumutbar auf andere Weise zurückgelegt werden kann.
Der Schulweg ist nicht zumutbar, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung
- für Schülerinnen bzw. Schüler bis zur Klassenstufe 4 = 2 km
- für Schülerinnen bzw. Schüler ab Klassenstufe 5 = 4 km
überschreitet.
Für behinderte Schülerinnen und Schüler können Ausnahmen zugelassen werden.
Erforderlich sind die Kosten, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach dem kostengünstigsten Tarif anfallen.
Vordruck Schülerbeförderung, PDF-Datei, (100 kB)
Lernförderung
Die Lernförderung steht Schülerinnen und Schülern zu, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und nach Einschätzung ihrer Lehrer/innen Unterstützung in der Schule benötigen. Die schulischen Angebote haben Vorrang vor der Lernförderung.
Der Lernförderbedarf ist durch die Lehrkräfte auf dem folgenden Vordruck zu bestätigen.
Vordruck für Lernförderung, PDF-Datei, (100 kB)
Schulbescheinigung Lernförderung, PDF-Datei, (20 kB)
Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Ein Zuschuss zum Mittagessen steht Schülerinnen und Schülern zu, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen sowie Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Die Mittagsverpflegung muss in schulischer Verantwortung ausgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege.
Vordruck Zuschuss Mittagsverpflegung, PDF-Datei, (100 kB)
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Auf diese Leistung haben Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch. Die Leistung beträgt monatlich 15,00 Euro für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht), vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und/oder die Teilnahme an Freizeiten.
Vordruck auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, PDF-Datei, (100 kB)
Information für Leistungsanbieter
Klassenfahrten und Ausflüge werden direkt mit der Schule sowie Kita, dem Klassenlehrer oder Betreuer abgerechnet.
Die Abrechnung der Lernförderung, Mittagsverpflegung und sozialkulturelle Teilhabe erfolgen über die digitale Bildungskarte. Zur Abrechnung dieser Leistungen können sich Anbieter online über die Webseite www.bildungs-karte.org registrieren. Um eine Registrierung durchzuführen klicken Sie bitte auf der genannten Webseite das Feld Für den Leistungserbringer
an. Weitergehende Informationen zum Verfahren erhalten Sie über die Webseite oder telefonisch unter zentralen Servicenummer 04522 7646 - 0 (Auswahl 1).
Die Servicenummer der Leistungsstelle ist erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwochs ist die Leistungsstelle telefonisch nicht zu erreichen