Berufliche Weiterbildung


DekorationEine För­de­rung der be­ruflichen Weiter­bild­ung kommt in Be­tracht, wenn die im Profi­ling fest­ge­stell­ten be­ruf­lichen Qualifi­kations­defi­zite einer dauer­haf­ten Be­endi­gung der Arbeits­losig­keit ent­gegen­stehen und andere, wirt­schaft­lichere Maß­nah­men der aktiven Ar­beitsförde­rung nicht zu einer Inte­gra­tion führen bzw. nicht Erfolg ver­sprech­end sind.

Die Teil­nahme an Weiter­bil­dungs­maßnahmen hat ins­beson­dere die Er­weite­rung vor­handener berufs- und markt­rele­van­ter Kennt­nisse und Fertig­keiten unserer Kunden zum Ziel und soll mit einer hohen Wahr­schein­lich­keit zu einer un­mittelbaren be­ruf­lichen Wieder­ein­glie­de­rung führen.

Die Ent­schei­dung über eine Weiter­bil­dung oder sogar einer Um­schu­lung in einen Aus­bil­dungs- oder Fach­schul­be­ruf trifft der per­sönliche An­sprech­part­ner im Job­center Kreis Plön.

Vor Beginn der Teil­nahme an einer Weiter­bil­dung muss ein Be­ratungs­gespräch er­fol­gen, hier­bei werden dann auch die Über­nahme der Weiter­bil­dungs­kos­ten er­örtert und durch Aus­händi­gung eines Bil­dungs­gut­schei­nes mit der Dauer von maxi­mal drei Monaten bestä­tigt.

Mögliche Quali­fi­zie­rungen und auch Maß­nahme­träger können Sie über Kurs-Net finden.

Logo der Kurs-Net Suchseite der Bundesagentur für Arbeit