Berufliche Weiterbildung
Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung kommt in Betracht, wenn die im Profiling festgestellten beruflichen Qualifikationsdefizite einer dauerhaften Beendigung der Arbeitslosigkeit entgegenstehen und andere, wirtschaftlichere Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung nicht zu einer Integration führen bzw. nicht Erfolg versprechend sind.
Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen hat insbesondere die Erweiterung vorhandener berufs- und marktrelevanter Kenntnisse und Fertigkeiten unserer Kunden zum Ziel und soll mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu einer unmittelbaren beruflichen Wiedereingliederung führen.
Die Entscheidung über eine Weiterbildung oder sogar einer Umschulung in einen Ausbildungs- oder Fachschulberuf trifft der persönliche Ansprechpartner im Jobcenter Kreis Plön.
Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss ein Beratungsgespräch erfolgen, hierbei werden dann auch die Übernahme der Weiterbildungskosten erörtert und durch Aushändigung eines Bildungsgutscheines mit der Dauer von maximal drei Monaten bestätigt.
Mögliche Qualifizierungen und auch Maßnahmeträger können Sie über Kurs-Net finden.