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Angemessene Mietkosten für den Bereich Kreis Plön


Ab dem 01.01.2022 gelten im Kreis Plön neue Miet­ober­grenzen. Die Werte wurden durch den Kreis Plön mittels eines schlüssigen Konzeptes ermittelt. Bei der Be­rechnung wird die Brutto­kalt­miete (Netto­kalt­miete inklusive der kalten Betriebs­kosten) zugrunde gelegt.


Für PDF-Dateien gibt es kosten­lose und frei ver­teil­bare Soft­ware, welche die Dar­stellung und den Aus­druck von PDF-Dateien auf allen großen Be­triebs­sys­temen er­mög­licht. Sollten Sie noch nicht über die Soft­ware ver­fügen, können Sie sich zum Bei­spiel den Acrobat-Reader von der Firma Adobe kosten­frei herunter­laden. Alternative PDF-Software ist auf der Webseite von Wikipedia zu finden.

Die folgende PDF-Datei wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Angemessenen Mietkosten, PDF-Dokument, Stand: 01/2022


Weitergehende Informationen über die Richtwerte der anzu­er­kennenden Mieten geben wir Ihnen gern telefonisch unter 04522 7646 0 (Auswahl 1).

 

Vor Ab­schluss eines Ver­trages über eine neue Unter­kunft soll der er­werbs­fähige Leistungs­bezieher die Zu­sicherung des für die Leistungs­erbringung bisher örtlich zu­stän­digen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unter­kunft ein­holen. Der kommunale Träger ist nur zur Zu­sicherung ver­pflich­tet, wenn der Umzug er­forderlich ist und die Auf­wen­dungen für die neue Unter­kunft an­ge­messen sind!