Angemessene Mietkosten für den Bereich Kreis Plön
Ab dem 01.01.2022 gelten im Kreis Plön neue Mietobergrenzen. Die Werte wurden durch den Kreis Plön mittels eines schlüssigen Konzeptes ermittelt. Bei der Berechnung wird die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive der kalten Betriebskosten) zugrunde gelegt.
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Angemessenen Mietkosten, PDF-Dokument, Stand: 01/2022
Weitergehende Informationen über die Richtwerte der anzuerkennenden Mieten geben wir Ihnen gern telefonisch unter 04522 7646 0 (Auswahl 1).
Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Leistungsbezieher die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind!