Angemessene Mietkosten für den Bereich Kreis Plön


Dekoration Das Bundes­sozial­gericht bestimmt die An­ge­messen­heit der Miet­wohnung an­hand der so­ge­nannten Produkt­theorie. Danach de­finiert das Pro­dukt aus der Wohn­fläche und dem Qua­drat­meter­preis (Kalt­miete inklu­sive Neben­kosten) die An­ge­messen­heit.

Die Werte der angemessenen Mieten wurden durch den Kreis Plön mittels eines schlüssigen Konzeptes ermittelt. Bei der Be­rechnung wird die Brutto­kalt­miete (Netto­kalt­miete inklusive der kalten Betriebs­kosten) zugrunde gelegt.


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Angemessenen Mietkosten, PDF-Dokument, Stand: 01/2024, gültig ab 01.01.2024.


Weitergehende Informationen über die Richtwerte der anzu­er­kennenden Mieten geben wir Ihnen gern telefonisch.

 

Vor Ab­schluss eines Ver­trages über eine neue Unter­kunft soll der er­werbs­fähige Leistungs­bezieher die Zu­sicherung des für die Leistungs­erbringung bisher örtlich zu­stän­digen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unter­kunft ein­holen. Der kommunale Träger ist nur zur Zu­sicherung ver­pflich­tet, wenn der Umzug er­forderlich ist und die Auf­wen­dungen für die neue Unter­kunft an­ge­messen sind!