Eingliederungsvereinbarung
Der persönliche Ansprechpartner oder Fallmanager hat zusammen mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine individuelle Chanceneinschätzung durchzuführen. Inhalt dieses "Profiling" ist die Feststellung von beruflichen und persönlichen Merkmalen wie Qualifikation, Kenntnisse, Berufserfahrung, Aktualität der Qualifikation und spezielle Kenntnisse der Weiterbildungsfähigkeit und -bereitschaft sowie von Persönlichkeitsmerkmalen.
Die Feststellung der Stärken und Schwächen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich auch darauf zu erstrecken, ob eine berufliche Eingliederung erschwert ist und welche Umstände sie erschweren, wobei die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, auf den sich die Vermittlungsbemühungen erstrecken, gegebenenfalls auch des überregionalen Arbeitsmarktes, mit einzubeziehen sind.
Das Ergebnis dieser Feststellungen ist dann in einer Eingliederungsvereinbarung festzuhalten, die die individuelle berufliche und arbeitsmarktliche Situation und die hierauf zugeschnittenen Schritte zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und damit auch die Angebote des Jobcenter Kreis Plön enthält. Ebenso sind dort die vom erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst geforderten Aktivitäten für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben.
Diese Eingliederungsvereinbarung liefert somit alle wichtigen Daten und Informationen, die zur Festlegung der konkreten und individuellen Schritte zur Eingliederung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt erforderlich sind.
Auch bei Ausbildungssuchenden ist ein Profiling durchzuführen.
Dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung ausgehändigt. Die Eingliederungsvereinbarung ist sich ändernden Verhältnissen anzupassen und fortzuschreiben, wenn in dem Zeitraum, für den sie zunächst galt, die Arbeitslosigkeit oder Ausbildungsplatzsuche nicht beendet wurde.