Bürgergeld
Auch das Jobcenter Kreis Plön setzt das neue Bürgergeldgesetz um und steht für Ihre Fragen über die bekannten Kommunikationswege zur Verfügung.
In einem Merkblatt haben wir die Änderungen ab 2023 für Sie kurz zusammengefasst.
Haben Sie weitergehende Fragen zum Thema Regelbedarf, Vermögen, Kosten der Unterkunft dann können Sie sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales näher informieren.
Auch die Agentur für Arbeit hat die Gesetzesänderungen auf einer Internetseite übersichtlich zusammengefasst.
Für die Antragstellung nutzen Sie gern den Onlineservice über jobcenter.digital.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 01.01.2023
Zum 01.01.2023 startet das elektronische Verfahren zum Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer/innen (eAU-Verfahren). Für Arbeitssuchende bzw. Arbeitslose sowie Teilnehmende an Maßnahmen gelten aber unverändert die bestehenden Nachweis- und Bescheinigungspflichten bei einer Arbeitsunfähigkeit.
Bis zum 31.12.2023 müssen behandelnde Ärzte weiterhin selbstkostenfrei die unterschriebene Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ausfertigung an den Arbeitgeber
an Kund/Innen der BA und des Jobcenters aushändigen.
Sie möchten keinen Antrag auf Bürgergeld stellen, sondern haben Fragen zum:
- Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz aufgrund gestiegener Heizkosten, dann helfen Ihnen vielleicht die FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Strompreisbremsegesetz aufgrund der gestiegenen Preise für Strom, dann helfen Ihnen vielleicht die FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
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